Stellungnahme Attac
From Big Brother Awards 2010
online unter http://www.attac.at/bigbrother2010.html
Wichtiger Preis
Attac steht vorbehaltlos hinter den Menschen- und Bürgerrechten und baut sein Engagement und seine politische Argumentation zu guten Teilen darauf auf. Beispielsweise zeigen wir, wie Wirtschaftsfreiheiten wie der undifferenzierte Freihandel oder der bedingungslos freie Kapitalverkehr oder die Spekulation mit Derivaten auf Grundnahrungsmittelpreise die Menschenrechte aufs gröbste verletzen können. Den Big Brother Award (BBA) halten wir für eine sehr gute Einrichtung und wir gratulieren den InintiatorInnen zu ihrer lobenswerten Initiative.
Nominierung als Chance
Die Nominierung zum BBA 2010 in der Kategorie Politik und Wirtschaft sieht Attac als gute Gelegenheit, eine unserer Gründungsforderungen – die Aufhebung des Bankgeheimnisses auch bei Kapitaleinkommen – bei erhöhter öffentlicher Aufmerksamkeit zu begründen und die gezielt darum gewobenen Mythen zu entlarven.
Genauer Vorwurf unklar
Zunächst zum Formalen: Im Nominierungstext wird nur bekannt gegeben, aufgrund welcher Aussage Attac nominiert wurde („Bankgeheimnis abschaffen“), jedoch nicht begründet, warum das denn die Bürgerrechte gefährde. Uns ist deshalb nicht klar, ob aus der Sicht der Nominierenden jede Datengewinnung durch den Staat per se die Bürgerrechte gefährde? Wenn ja, dann richtet sich der BBA folgerichtig gegen Meldewesen, Reisepass, Steuernummer, Sozialversicherung, Geburtsurkunde, Familienbeihilfe, Arbeitslosenunterstützung etc., was wir nicht teilen würden. Wenn dem nicht so ist und wenn es auch aus der Sicht der Preisverleihenden legitime und nichtlegitime staatliche Datenerhebungen gibt, dann wünschen wir uns von einer präzisen Nominierungsschrift die Begründung, warum das Erheben steuerrelevanter Daten nicht in Ordnung ist. Da diese Begründung fehlt, vermuten wir, dass das Erheben aller steuer-relevanten Daten durch den Staat als Einschnitt in die Bürgerrechte gewertet wird.
Erheben steuerrelevanter Daten
Damit zum inhaltlichen Zankapfel, dem Bankgeheimnis. Attac kritisiert, dass es bei jenen Einkommen, die für rund 95 Prozent der österreichischen Bevölkerung das Haupteinkommen darstellen, keinerlei Datenschutz und den freien Blick des Finanzministers ins „ökonomische Schlafzimmer“ gibt: Löhne und Gehälter. Diese werden vollautomatisch nicht nur an das Finanzamt, sondern auch an die Sozialversicherung weitergeleitet, die arbeitenden Menschen sind völlig „gläserne“ Menschen, ohne dass hier eine Datenschutz-Hahn auch nur pianissimo krähen würde. Warum nicht? Wieso gilt hier der Datenschutz für 95% der Bevölkerung nichts, handelt es sich hier nicht um einen ebenso schwerwiegenden Eingriff in die Bürgerrechte? Hingegen gilt bei jenen Einkommen, die nur für rund 5 Prozent der Bevölkerung ein relevantes Einkommen darstellen, keine vergleichbare Transparenz, hier tritt plötzlich das Argument des Datenschutzes in Kraft, mit dem Effekt, dass 90% jener, die nicht von ihrer eigenen, sondern von der Arbeit anderer Menschen leben, diese Einkommen in der Steuererklärung vergessen, weil sie sich in Sicherheit wiegen, dass der Finanzminister nichts erfährt. So führt ein falsch verstandener „Datenschutz“ dazu, dass die vermögendsten Mitglieder des demokratischen Gemeinwesens auf ihre arbeitslosen Einkommen keine Steuern zahlen. Diesen Missstand und diese Ungleichbehandlung wollen wir beenden.
Ein Beispiel: Für jene bis zu 150 Millionen Euro, die 46 reiche Familien aus Deutschland und Österreich bei Ankauf und raschem Weiterverkauf der Hypo Alpe Adria laut Medienberichten „verdient“ haben, zahlten jene aus Österreich ebenfalls Medienberichten zufolge keinen Cent Steuer (und keinen Cent Sozialversicherung). Warum? Das Bankgeheimnis!
Mehr noch: Der einseitige Datenschutz bei Kapitaleinkommen ist auch die Ursache, dass es auf einen Teil der Kapitaleinkommen, konkret Zinserträge, eine nur halb so hohe Quellensteuer eingehoben wird. Jemand, der 60.000 Euro durch Arbeit verdient, muss für jeden zusätzlichen Euro 50 Cent dem Finanzminister abliefern. Wer 60.000 Zinsen lukriert, muss nur 25 Cent abgeben. Arbeitseinkommen werden hier doppelt so hoch besteuert wie arbeitslose Kapitaleinkommen. Gerecht? Eine weitere Folge des Bankgeheimnisses.
Drittens: die Sozialversicherungspflicht lastet ausschließlich auf den (weil gläsernen) Arbeitseinkommen, obwohl ihr Anteil am Volkseinkommen kontinuierlich abnimmt.
Lohngeheimnis?
Eine mögliche Beendigung der Ungleichbehandlung wäre, dass wir analog zum Bankgeheimnis für Kapitaleinkommen auch ein Lohngeheimnis und ein Gehaltsgeheimnis einführen, um alle steuerrelevanten Daten geheim zu halten und das Bürgerrecht nicht nur bei Kapitaleinkommen, sondern auch bei Arbeitseinkommen zu schützen. Attac hat sich jedoch gegen diese Variante der Aufhebung der Ungleichbehandlung ausgesprochen, weil dann vermutlich auch 90 Prozent der arbeitenden Bevölkerung vergessen würde, ihre Steuern zu bezahlen. Dann müssten wir Schulen, Krankenhäuser und Universitäten zusperren oder privatisieren. (Der einzige Grund, warum es heute kein Lohn- und Gehaltsgeheimnis, sondern stattdessen die gläsernen Arbeitsmenschen gibt: um Steuervergesslichkeit zu verhindern.)
Oder aber: Wir heben eine anonyme „Quellensteuer“ auf alle Arbeitseinkommen bei den ArbeitgeberInnen in der Höhe des Spitzensteuersatzes ein und verpflichten alle unselbständigen Beschäftigen zu einer Steuererklärung, in der sie ja deklarieren können, dass sie weniger verdient haben und sich am Jahresende die zuviel vorabgeleistete Quellensteuer zurückholen können – so wie dies bei der KEST heute möglich ist: Wessen Lohn- oder Einkommenssteuersatz unter dem KESt-Satz liegt, kann sich die Differenz zurückholen. Wir halten auch das nicht für die optimale Lösung.
Gleichbehandlung von Arbeits- und Kapitaleinkommen
Die von uns vorgeschlagene Lösung ist, dass Kapitaleinkommen gleich behandelt werden wie Arbeitseinkommen, nicht nur gleich vollautomatische Meldung an das Finanzamt, sondern auch gleicher Steuersatz! Dadurch könnten a) die Tarife der Einkommenssteuer insgesamt gesenkt oder b) das steuerfreie Einkommen angehoben oder c) die Steuersätze auf Arbeitseinkommen gesenkt oder d) das Budget saniert oder e) öffentliche Leistungen erhöht werden, zum Beispiel freier Hochschulzugang oder flächendeckender öffentlicher Verkehr.
Grenzüberschreitender Informationsaustausch
Damit kommen wir zum Kern des Vorwurfs: der grenzüberschreitende Informationsaustausch. Der ist uns ein ganz besonderes Anliegen, denn es ist eine frappierende Imbalance aus Rechten und Pflichten, dass Vermögende freien Kapitalverkehr erhalten (eine Leistung des demokratischen Gemeinwesens), im Gegenzug aber nicht verpflichtet werden, ihre steuerrelevanten Daten preiszugeben. Das ist eine glatte Einladung zur Steuerhinterziehung und zum Ausweichen in Steueroasen oder – innerhalb der EU – in Nachbarländer mit Bankgeheimnis wie Österreich. Laut Weltreichtumsbericht beläuft sich das Vermögen der weltweiten Dollarmillionäre auf rund 40 Billionen US-Dollar pro Jahr. Ein geschätztes Drittel davon ist „offshore“ versteckt, also in Steueroasen. Um Steuern zu vermeiden. Ein Drittel sind rund 13 Billionen US-Dollar. Angenommen, diese würden mit 8 Prozent verzinst (Angabe über Private Banking in der „Presse“), dann ergäbe diese Vermögenseinkommen von 10,4 Billionen US-Dollar pro Jahr. Bei einem angenommenen Steuersatz von 50 Prozent (kein Bankgeheimnis, Gleichbehandlung mit Arbeitseinkommen) wäre das ein Steuerertrag von 520 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Eine – dadurch mögliche – Vermögenssteuer von einem Prozent hinzugerechnet (400 Milliarden Euro), ergäbe dies zusammen 920 Milliarden US-Dollar pro Jahr, die den Herkunftsländern jährlich entgehen, weil sie nur den Kapitalverkehr geschaffen, diesen aber nicht an die Gegenleistung der Übermittlung steuerrelevanter Daten geknüpft haben, wie es Attac fordert. Diese runde Billion fehlt aber in den Staatshaushalten und führt a) zu einer Verschlechterung öffentlicher Leistungen (überfüllten Unis, Stilllegung von Bahnlinien), b) zu höheren Steuern auf „gläserne“ (arbeitende) Menschen, deren Daten niemand vor dem Fiskus schützt und c) zu höheren Staatsschulden. Wir halten das für keine gute Lösung und keinen Dienst an den Bürgerrechten!
EU-Zinsrichtlinie
Die EU, die wir sehr konsequent für ihre undemokratische und neoliberale Politik kritisieren, hat in diesem Fall einen Schritt in die richtige Richtung unternommen: Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, die ihre Vermögen ins EU-Ausland schaffen, um Steuern zu hinterziehen, sollen auch weiterhin in den Genuss des freien Kapitalverkehrs kommen, allerdings sollen im Gegenzug ihre steuerrelevanten Daten an die zuständigen Finanzämter übermittelt werden. Dann kommt es nicht zu Alpen-Saga-verdächtigen Trolligkeiten wie zum Beispiel der, dass das Raiffeisenbank Reutte im Tiroler Bergdorf Jungholz Kundeneinlagen im Ausmaß von 3 Milliarden Euro (!) verwaltet. Deutsche StaatsbürgerInnen schaffen ihr Großvermögen mit dem Motiv nach Österreich, Steuern zu hinterziehen. Das Bankgeheimnis macht es möglich. Während 24 von 27 EU-Mitgliedstaaten dem automatischen Informationsaustausch (leider nur für ein begrenztes Segment von Kapitaleinkommen) bereits zugestimmt haben, leisten Belgien, Luxemburg und Österreich noch Widerstand und weiterhin Beihilfe zur grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung. Das finden wir nicht gut, weshalb wir als logische Begleitmaßnahme/Gegenleistung zum freien Kapitalverkehr den Austausch steuerrelevanter Daten fordern – nicht nur bei Arbeits-, sondern auch bei Kapitaleinkommen, von denen nur fünf Prozent der Bevölkerung nennenswert profitieren. Die Kapitaleinkommen der breiten Mehrheit der Bevölkerung bewegen sich im „peanuts“-Bereich, weil Vermögen sehr ungleich verteilt sind: Zehn Prozent der Bevölkerung besitzen rund zwei Drittel des gesamten Vermögens: Hier wird klar, wessen Daten geschützt werden! Das Bankgeheimnis wurde übrigens nie mit dem Motiv des Datenschutzes eingeführt, sondern nach dem Krieg, um Schwarzgelder aus den Kopfkissen in die Banken zu locken, damit diese Kredite vergeben konnten. Das ist Geschichte. In Zeiten, in denen a) der Anteil von Kapitaleinkommen am Volkseinkommen immer weiter steigt, während der Anteil der Arbeitseinkommen sinkt und in denen b) die sozialen Sicherungssysteme ausschließlich von den [schrumpfenden] Arbeitseinkommen abhängen und c) überflüssige Kapitalvermögen und ihre Renditesuche für ungerechte Verteilung, Finanzblasen und Krisen sorgen, sehen wir die Dringlichkeit der Umsetzung unserer langjährigen Forderung wachsen.
Bewerbung für BBA 2011
Die Aufhebung des Bankgeheimnisses – um Missverständnisse zu vermeiden: nur gegenüber dem Finanzamt; gegenüber Verwandten, Nachbarn, Medien, ArbeitgeberInnen und PolitikerInnen bleibt der Datenschutz zu 100 Prozent aufrecht! – ist Kernbestandteil unseres Forderungskatalogs seit unserer Gründung im Jahr 2000. Von daher ereilt uns die Nominierung zehn Jahre, nachdem wir sie erstmals verdient hätten: Dranbleiben und Ausdauer haben sich in diesem Fall gelohnt.
Wir möchten bei dieser Gelegenheit auch gleich unsere Bewerbung für den Preis des nächsten Jahres einreichen: Attac setzt sich für die Offenlegung der Finanzgeber und Finanzflüsse der Lobbyisten in Brüssel ein, um zu erfahren, wer wen mit welcher Absicht bezahlt, um EU-Politik zu beeinflussen. Auch das ist ein schwerwiegender Eingriff in den persönlichen Datenschutz. Wir hoffen, dass die Jury dieses Argument bei ihrer Nominierung im nächsten Jahr berücksichtigen wird.
PS: Zur Steuer-CD, mit der wir im Nominierungstext nicht direkt in Zusammenhang gebracht werden (bei automatischem Informationsaustausch wäre der „Markt“ für solche Deals ausgetrocknet) und zum Verdacht, dass es sich hier um „Hehlerei“ handelt:
Hehlerei ist laut Rechts-Lexika eine „Tat, die eine unrechtmäßig herbeigeführte Vermögenslage aufrecht erhält und weiter fortsetzt oder einen Täter deckt (…) Der Hehler macht „heiße“ Gegenstände wieder umlauffähig (…) Diese Tat richtet sich somit gegen das Vermögen eines anderen oder gegen den Strafanspruch des Staates“.
Dieser Tatbestand trifft exakt auf keinen der Beteiligten zu, aber viel eher auf die Schweizer Banken als auf die deutschen Steuerbehörden. Die Schweiz ist die größte Steueroase der Welt, ihr „Weltmarktanteil“ am Hehlereigeschäft (= Beihilfe zur Steuerhinterziehung + Deckung der Täter + Umlauffähigmachung der hinterzogenen Steuergelder), wird auf gut 30 Prozent geschätzt. Die deutschen Behörden verhehlen oder verhökern kein Diebsgut, sondern sie kaufen Beweismittel oder nehmen diese an. Dazu sind sie verpflichtet! Sie schlagen daraus keinen privaten Profit und ihr Ziel ist nicht, Räuber zu „decken“, sondern zu entlarven und den Hehlern das Handwerk zu legen. Sie setzen das Recht durch, beenden Unrecht, das ist gutes Recht und ihre Pflicht! Ein korrekter Vergleich wäre dieser: Wenn in Deutschland jemand Menschenhandel betreibt und sich in die Schweiz absetzt, weil Menschenhandel dort nicht strafbar ist, und sich in eine professionelle Zufluchtstätte für deutsche Rechtsbrecher einquartiert, und von jemandem verpfiffen wird, dann ist der deutsche Rechtsstaat, der diese Information annimmt, auch kein Hehler, sondern er nimmt Beweismittel an. Das Problem liegt darin, dass die [in diesem Vergleich] in Deutschland strafbare Handlung „Menschenhandel“ in der Schweiz nicht strafbar ist. Es handelt sich jedoch um deutsche Staatsbürger, und die primäre strafbare Handlung (des Menschenhandels) wurde in Deutschland begangen, weshalb der deutsche Rechtsstaat auch zuständig ist und verpflichtet, das Recht durchzusetzen.