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Aufruf zur Nennung von Kandidaten für die BigBrother Awards Austria '991. Warum BigBrother Awards?Die Sicherung der Privatsphäre wird im Zeitalter der globalen Kommunikation zu einer der wesentlichsten demokratischen Herausforderungen. Die technischen Möglichkeiten der Informationsübermittlung, des Sammelns und Auswertens von Informationen (datamining und Rasterfahndung) verführen immer mehr Organisationen dazu, diese neuen Instrumente zu mißbrauchen. Unter dem Vorwand der Verbrechensbekämpfung und der Erhaltung der Staatssicherheit werden Bürgerrechte eingeschränkt. Dies führt zum "social engineering", einer umfassenden und allgegenwärtigen Verhaltenskontrolle und in letzter Konsequenz zur Verhaltenssteuerung der Bürger. Durch flächendeckende Informationssysteme (GSM, GPS, Bankomat, elektronische Maut, ...) kann jede Bewegung des Bürgers erfaßt, aufgezeichnet, verknüpft und in Beziehung zu anderen Personen gesetzt werden. Aus freien Individuen werden biologische Bewegungsmelder, die der ständigen Überwachung bedürfen. Der Zugang zu Informationen und auch die Möglichkeiten der Verwertung werden wichtige strategische Instrumente des 3. Jahrtausends werden. Die BigBrother Awards sollen negative und unerwünschte Trends frühzeitig aufzeigen und damit einen wichtigen Beitrag zur Kurskorrektur liefern. Prämiert werden Grundrechtseingriffe, diese müssen nicht unbedingt Rechtsverletzungen im straf- oder zivilrechtlichen Sinne darstellen. Wesentlich ist das demokratische Gefährdungspotential der Grundrechtseingriffe. 2. TeilnahmeberechtigteTeilnahmeberechtigt sind alle Personen, Organisationen, Behörden, Firmen und sonstige Vereinigungen die sich 1999 bei Einschränkungen oder Gefährdungen der Privatsphäre besonders ausgezeichnet haben und in Österreich beheimatet sind oder von Österreich aus agieren. Ausgezeichnet wird die verantwortliche Person für den Grundrechtseingriff. 3. Die Kandidaten / NennungenJeder kann BigBrother Award - Kandidaten nennen. Um das Ausmaß der Eingriffe in die Privatsphäre beurteilen zu können, müssen alle Nennungen schriftlich und begründet erfolgen. Wenn möglich sind auch geeignete Unterlagen und Dokumente beizulegen. Alle Zusendungen werden streng vertraulich behandelt. Anonyme Zusendungen werden nicht akzeptiert. Die Nennung ist an keine Formvorschrift gebunden, es sollten jedoch zumindest folgende Informationen festgehalten werden: Name, Adresse und Wirkungsbereich der genannten Organisation/Person, Nennung der Kategorie, Nennung der verantwortlichen Person, Begründung, warum der BigBrother Award zu vergeben wäre und welcher Personenkreis von den Eingriffen besonders betroffen ist. 4. Die Kategorien1. Kategorie: Business und FinanzenTeilnahmeberechtigt sind alle Themen und Organisationen, die im Bereich der Finanzdienstleistungen wirken, also Banken, Versicherungen, aber auch Gläubigerschutzverbände, Inkassobüros, oder die wesentlich an entsprechenden wirtschaftlichen Regulierungen und Gesetzen beteiligt sind (Bankenaufsichten, Bankwesengesetz, Gewerbeordnung, ...). 2. Kategorie: PolitikTeilnahmeberechtigt sind alle Gesetzesvorhaben, Parteieninitiativen oder offizielle Aktivitäten in internationalen Gremien, die den rechtlichen Freiraum auf Privatsphäre beschränken. 3. Kategorie: Behörden und VerwaltungTeilnahmeberechtigt sind alle Verwaltungseinrichtungen des Bundes, der Länder und Gemeinden, aber auch ausgelagerte und nachgeordnete Dienststellen und Einrichtigungen, die in ihrer täglichen Arbeit besonders unsensibel mit dem Recht auf Privatsphäre umgehen. 4. Kategorie: KommunikationTeilnahmeberechtigt sind alle Themen und Organisationen, die sich mit Kommunikation und Eingriffen in die Kommunikationsfreiheit beschäftigen. Dies können Telekommunikationsbetreiber genauso sein, wie Überwachungsbehörden, Internetdienstleister oder DirektMarketing-Firmen und Adressenverlage. 5. Lifetime AwardHier sollen Themen oder Organisationen ausgezeichnet werden, die sich schon seit vielen Jahren um die Schwächung der Privatsphäre und der persönlichen Grundrechte verdient gemacht haben. 5. NennschlußNennschluß ist der 15.09.1999 6. Die JuryEine 9-köpfige Fach-Jury wählt aus den Nennungen 2-3 Nominierte und den endgültigen Preisträger aus. Die Fachjury wird im Laufe des August vorgestellt. Alle Beratungen der Jury und alle ihr zugänglich gemachten Informationen sind streng vertraulich. Die Nominierungen werden begründet und vor der Präsentation vorgestellt. Die Jury wählt aus ihren Reihen einen Sprecher. Die Entscheidungen der Jury sind bindend. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Wesentliche Entscheidungskriterien sind der Umfang und die Schwere des Eingriffs in die Privatsphäre. Weiters wird berücksichtigt, ob der Eingriff mit oder ohne Rechtsgrundlage erfolgte und welche soziale Gruppierung besonders davon betroffen ist. Eingriffe ohne Rechtsgrundlage oder Eingriffe, die vorrangig sozial Schwache oder Randgruppen treffen, werden als schwerwiegender als andere beurteilt. 7. Die NominiertenDie Nominierten werden am 30.9.1999 vorgestellt. 8. Peoples ChoiceDie Öffentlichkeit hat die Möglichkeit über eine direkte Wahl (Online und per Post) den Publikums-Award unter den Nominierten zu vergeben. 9. Die PräsentationDie Präsentation der bedeutendsten Verletzungen der Privatsphäre findet am 26.10.1999 in Wien statt. 10. Kontaktadressen / Beteiligte OrganisationenDie BigBrother Awards Austria '99 werden in internationaler Zusammenarbeit vergeben. Parallel zu den Bigbrother Awards Austria '99 werden BigBrother Awards in UK und USA vergeben. Die Länder Kanada, Frankreich, Australien, Israel und die Niederlande planen ebenfalls BigBrotherAwards 99. Die österreichischen Trägerorganisationen sind:
11. Allgemeine Auskünfte
Internationale Kontakte und Koordination: 12. Die Veranstalter |