Wie jedes Jahr haben alle Nominierten die Möglichkeit, sich mit Kommentaren an info@bigbrotherawards.at zu wenden. Wir veröffentlichen dann die Reaktionen unter der jeweiligen Nominierung.
Verkehrsberuhigung durch abschreckende Wirkung von Kameras - Videoüberwachung Wiener Innenstadt
Wir waren ja immer schon der Meinung, das im öffentlichen Raum montierte Kameras nicht das subjektive Sicherheitsgefühl steigern, sondern im Gegenteil, ein mulmiges Gefühl im Magen aufkommen lassen.
Alle Menschen, die die Innere Stadt mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben betreten, werden videotechnisch erfasst, denn die Zugängen zur U-Bahn, die Bahnsteige in den U-Bahnstationen, ja selbst in den Waggons der U-Bahn sind Videoüberwachungskameras im Einsatz. Wer sich in der Innenstadt bewegt, wird von zahlreichen Kameras erfasst, nicht nur durch die fotographierenden Touristen, auch viele Kameras in diversen Geschäften wagen einen Blick aus dem Schaufenster in den öffentlichen Raum.
Seit Monaten gibt es jetzt immer wieder Ankündigungen, den Verkehr mittels Videoüberwachung zu lenken, ohne das es dazu derzeit eine rechtliche Grundlage geben würde. [1] Eine beliebte Taktik um Bürgerproteste im Sand verlaufen zu lassen.
Und jetzt wieder ein Anlauf: alle ein- und ausfahrenden Autos sollen erfasst werden - statt Schildern sollen höchst komplizierte Regeln festlegen, wer sich gerade erlaubterweise im Centrum befindet, und wer gerade eine Verwaltungsübertretung begeht. [2]
Nicht nur die zahlreichen Gäste der Bundeshauptstadt werden, anhand so komplizierter Regeln, das eine oder andere Strafmandat als Souvenir mit nach Hause nehmen. Auch der gelernte Österreicher, und Nicht-Jurist versteht die Welt nicht mehr, wenn Gutachter meinen
die Idee, den Verkehr in Innenstädten mittels Videoüberwachung zu kontrollieren sei datenschutzkonform - vorausgesetzt, es erfolge eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung. [3]
Übrigens statt der automatischen Kennzeichen-Erfassung und Auswertung sind Verkehrsschilder und eventuell Poller, die gelindeste Maßnahme.
Geplante Videoüberwachung der Wiener Innenstadt ist "Datenschutz-Wahnsinn"
Eine Rechtsgrundlage, die den Einsatz der Videoüberwachung erlauben würde, gibt es noch keine. Nötig wäre eine Änderung der Straßenverkehrsordnung auf Bundesebene. Umweltministerin Gewessler hatte sich bisher noch nicht zu den Plänen geäußert, doch am Donnerstag bekamen wir eine Stellungnahme aus dem Klimaministerium. Man sei mit dem Städtebund dazu im Austausch. Plus: "Wir werden ein Rechtsgutachten beauftragen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und eine Basis für eine mögliche Gesetzesnovelle zu legen. Datenschutzrechtlichen Problemstellungen sind jedenfalls ernst zu nehmen." ↩︎
Videoüberwachung in Wiener City: NGOs alarmiert
Gestraft werden solle, wer nicht im ersten Bezirk wohnt, kein Taxi oder Lkw ist, kein Gewerbe im Bezirk betreibt oder von einem solchen Gewerbe nicht als Zulieferer oder Hotelgast akkreditiert ist, sein Auto in keinem Parkhaus abstellt oder wer nicht innerhalb von 30 Minuten den Bezirk wieder verlässt. ↩︎
SPÖ soll Verkehrsberuhigung ohne Videoüberwachung im ersten Bezirk grundlos verhindert haben
Der Rechtsabteilung im Rathaus zufolge – ihre Argumente liegen dem STANDARD im Detail vor – verstoße das Vorhaben gegen mehrere (Grund-)Rechte. Etwa gegen das Sachlichkeitsprinzip: So müsste laut Rechtsgutachten eine Gefahrensituation vorliegen, damit der Verkehr eingeschränkt werden dürfte. Das sei nicht gegeben. Auch sei der Datenschutz in Gefahr: Es brauche Nachweise, dass man in die Innenstadt fahren darf. Da diese Nachweise personenbezogene Daten beinhalten, wäre die Regelung nicht angemessen.
.
Ein Rechtsgutachten des Universitätsprofessors Nikolaus Forgó und Žiga Škorjanc von der Datenschutz-Beratungsfirma lexICT GmbH im Auftrag von Städtebund und Klimaschutzministerium bescheinigte der Idee, den Verkehr in Innenstädten mittels Videoüberwachung zu kontrollieren, datenschutzkonform zu sein. Vorausgesetzt, es erfolge eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung. ↩︎