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In den ersten Tagen des Internets zählten die Universitätsbibliotheken zu den ersten Nutzern, weil es mit dem Netz möglich geworden ist, dass Menschen an entfernten Orten auf den Bibliotheksbestand einer anderen Universität zugreifen konnten. Eine neue Dimension der internationalen Zusammenarbeit wurde damit möglich. Man sprach vom Global Village [1]. Erst Jahre später entstanden Diskussionen, wie Verlage auch im Internet Umsätze generieren können. Damit entstand auch die Diskussion über das Leistungsschutzrecht.
Mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 2022 hat Österreich mit der Urheberrechtsnovelle 2021 seinem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ein Update für das digitale Zeitalter gegönnt. Mit dem neuen Leistungsschutzrecht wurde Presseverlagen das Recht in die Hand gegeben, es Dritten zu verbieten, ihre journalistischen Erzeugnisse ohne Lizenz – kommerziell online zu nutzen. Die Presseveröffentlichung selbst muss, um schutzfähig zu sein, auch keine besondere "Qualität" aufweisen. [2]
Netzsperren sind von jeher eine ziemlich umstrittene Maßnahme. Immerhin sollen sie dafür sorgen, dass einzelne Webseiten aus dem heimischen Internet gar nicht mehr zu erreichen sind. Eine Praxis, die allerdings alles andere als unumstritten ist, stellt sie doch einen massiven Eingriff in die Netzinfrastruktur dar, der auch unerwünschte Nebeneffekte haben könnte, wie Kritiker seit Jahren warnen. [3]
Eine der bekannten Verwertungsgesellschaften beantragte Netzsperren und hatte eine Reihe von IP-Adressen [4] von Cloudflare auf die Blockliste setzen lassen. Cloudflare sieht sich als "A global network built for the cloud" und ist ein US-amerikanisches Unternehmen, das ein Content Delivery Network, Internetsicherheitsdienste und verteilte DNS-Dienste (Domain Name System) bereitstellt, die sich zwischen dem Besucher und dem Hosting-Anbieter des Cloudflare-Benutzers befinden und als Reverse Proxy für Websites fungieren. [5]
Die Verwertungsgesellschaft fordert die Provider direkt auf, Webseiten zu sperren. Ein Gericht kommt erst dann ins Spiel, wenn sich ein Provider weigert solch eine Sperraufforderung umzusetzen, und den Aufwand und die Kosten vor Gericht nicht scheut. [6]
Im konkreten Fall wurden die Probleme bekannt, als plötzlich Webseiten wie die eines Onlineshops ohne ersichtlichen Grund nicht mehr abrufbar waren. Cloudflare hostet als Content Delivery Network (CDN) knapp jede fünfte der 10 Millionen am meisten besuchten Websites. Entsprechend massiv sind die Auswirkungen, wenn IP-Adressen des Unternehmens auf Sperrlisten geraten. [7]
Wir User surfen im Netz, indem wir eine Seite mit ihrer URL und dem Domainnamen aufrufen. Das DNS [8] übersetzt diese Information in die IP des Servers, auf der eine Website gehostet wird. Große Server können viele tausend Websites beheimaten, und nichts rechtfertigt, dass ein Unternehmen um Gebühren durchzusetzen, die IP und damit im Zweifel tausende unschuldiger Seiten sperren lässt. Dieses Mal wurde das Problem schnell behoben, weil es einen medialen Aufschrei gegeben hat - wenn es kleinere Seiten betrifft, verschwinden sie einfach aus dem Netz und niemanden kümmert's.
Globales Dorf
Er bezieht sich damit auf die moderne Welt, die durch elektronische Vernetzungen zu einem „Dorf“ zusammenwächst. Heute wird der Begriff zumeist als Metapher für das Internet und das World Wide Web gebraucht. Ohne seinen Standort zu ändern, kann man über das Internet mit Menschen aus aller Welt in Kontakt treten. ↩︎
Neues Leistungsschutzrecht: Kein taugliches Instrument zur Presseförderung
Mit dem neuen Leistungsschutzrecht wurde Presseverlagen das Recht in die Hand gegeben, es Dritten zu verbieten, ihre journalistischen Erzeugnisse ohne ihre Zustimmung – also eine Lizenz – kommerziell online zu nutzen. Geschützt ist bereits die Leistung des Presseverlags, die Presseveröffentlichungen unter seiner redaktionellen Verantwortung zu erarbeiten und zu veröffentlichen (daher spricht man von "Leistungsschutz"). Die Presseveröffentlichung selbst muss, um schutzfähig zu sein, auch keine besondere "Qualität" aufweisen, also nicht etwa besonders geist- oder umfangreich sein. Vom Leistungsschutzrecht ausdrücklich ausgenommen sind lediglich Hyperlinks, einzelne Wörter und sehr kurze Auszüge sowie die rein private Nutzung. ↩︎
Überzogene Netzsperre sorgt für Probleme im österreichischen Internet
Das Ergebnis: Viele legitime Seiten, die die Dienste von Cloudflare nutzen, gingen plötzlich nicht mehr oder machten zumindest Probleme. Zu den Providern, die die Sperren einfach so übernommen haben, gehören etwa Magenta sowie A1 und all seine Tochterunternehmen. Auch Hot soll betroffen sein. DER STANDARD konnte die Probleme im Netz von Magenta noch Montagfrüh selbst nachvollziehen.
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Was bei der neuen Sperre ebenfalls auffällt: Zum ersten Mal kommen dabei gezielte Sperren gegen einzelne IP-Adressen – also jene Zahlenkombination, die – sehr vereinfacht gesagt – jedem Rechner im Internet zugeordnet ist, zum Einsatz. ↩︎
IP-Adresse
Um eine Kommunikation zwischen zwei technischen Geräten aufzubauen, muss jedes der Geräte in der Lage sein, dem anderen Gerät Daten zu senden. Damit diese Daten bei der richtigen Gegenstelle ankommen, muss diese eindeutig benannt (adressiert) werden. Dies geschieht in IP-Netzen mit einer IP-Adresse. So wird zum Beispiel ein Webserver von einem Webbrowser direkt über seine IP-Adresse angesprochen. Der Browser fragt dazu bei einem Nameserver die IP-Adresse ab, die einer Domain (zum Beispiel „www.example.com“) zugeordnet ist. Anschließend nutzt er diese IP-Adresse, um Daten an den Webserver zu senden. ↩︎
Überzogene Netzsperre sorgt für Probleme im österreichischen Internet
Bei Magenta bestätigt man gegenüber dem STANDARD den Vorfall, betont aber, dass dem Unternehmen in diesem Fall die Hände gebunden seien. In einer Stellungnahme heißt es: "Internetprovider haben erstmals seit mehreren Jahren wieder Abmahnungen erhalten mit der Aufforderung, bestimmte Webseiten zu sperren. Als Grund wird von Rechteinhabern oder Verwertungsgesellschaften eine strukturelle Verletzung des Urheberrechts angegeben."
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Gleichzeitig übt Magenta auch Kritik an der aktuellen Rechtslage: "In der Vergangenheit gab es bei der RTR die Möglichkeit eines Feststellungsverfahrens. Darin konnten Internetprovider vorab rechtssicher überprüfen lassen, ob eine Sperre zulässig ist oder nicht. Dieses Verfahren gibt es allerdings aufgrund eines Höchstgerichtsurteils nicht mehr." ↩︎
Leistungsschutzrecht: Netzsperre legt Teile des Internets in Österreich lahm
Die von der Urheberrechtsorganisation LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH) erwirkte Sperre bei den Providern galt eigentlich dem Musikportal CannaPower. Da jedoch nicht die Domains, sondern die IP-Adressen gesperrt wurden, zog die Sperraktion auch Unbeteiligte in Mitleidenschaft. Die Provider sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Sperren umzusetzen. ↩︎
Domain Name System
Das DNS funktioniert ähnlich wie eine Telefonauskunft. Der Benutzer kennt die Domain (den für Menschen merkbaren Namen eines Rechners im Internet) – zum Beispiel example.org. Diese sendet er als Anfrage in das Internet. Die Domain wird dann dort vom DNS in die zugehörige IP-Adresse (die „Anschlussnummer“ im Internet) umgewandelt – zum Beispiel eine IPv4-Adresse der Form 192.0.2.42 oder eine IPv6-Adresse wie 2001:db8:85a3:8d3:1319:8a2e:370:7347 – und führt so zum richtigen Rechner. ↩︎