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Home Office, Home Schooling, Distance Learning - Schlagworte, die mit der Covid-19-Pandemie in den allgemeinen Sprachgebrauch aufgenommen werden mussten. Der veränderte Umgang mit Arbeit und Lernen erweitert sich in Lehrbetrieb und Studium um den Aspekt der Online Prüfungen, deren Organisation aus mehreren Gründen nicht ganz einfach scheint.
Man könnte meinen, dass im Rahmen von Lehrveranstaltungen und Prüfungen an einer technischen Universität mit innovativen Ideen Lösungen für diese Problematik gefunden werden. Wirft man einen Blick auf die TU-Wien so wurden an manchen Instituten Online Prüfungen unter Voraussetzungen abgehalten, die zumindest diskussionswürdig erscheinen:
Voraussetzung für eine Prüfung
Notwendiges technisches Equipment der Prüflinge:
stabile Internetverbindung + zwei Endgeräte mit Kamera (Laptop / Desktop plus Tablet / Smartphone)
Räumliche Voraussetzung: ein Raum, in dem es möglich ist, sich für die Dauer der Prüfung ungestört aufzuhalten und sich auf die Prüfung konzentrieren zu können.
Die Endgeräte mit Kameras sollten nicht nur garantieren, dass die Prüflinge zu Beginn der Prüfung mittels Video identifiziert werden können, sondern auch noch Arbeitsplätze und Gesichter der Prüflinge während der Prüfung zeigen. Genaue Anleitungen, wie der Arbeitsplatz während der Prüfung mit den Kameras zu überblicken sein sollte, wurden vorgegeben. Dabei wurden Positionen und Abstände der Kameras vorgeschrieben - z.B. sollte nicht nur der Schreibtisch, sondern auch der Großteil des privaten Zimmers und die Tür für die Kameras zu überblicken sein.
Bemerkenswert die zusätzlichen Hinweise, mit denen unlauteres Schummeln verhindert werden sollte: es dürfe ein durchsichtiges Glas Wasser oder eine Flasche ohne Etikett am Tisch stehen, sowie ein Riegel (Müsli oder so) ohne Verpackung.[1]
Gleichzeitig mussten die Prüflinge lt. Auskunft der HTU (Hochschulvertretung) eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, in der sie nicht nur bestätigten, die tatsächlichen Prüflinge zu sein und die Prüfungsaufgaben selbständig und ohne fremde Hilfe und unerlaubte Mittel zu absolvieren, sondern auch der Aufzeichnung der Prüfung zustimmten.[2]
Prüfungsaufzeichnungen
Den Prüfenden wird zugestanden im Rahmen der Prüfungsaufsicht Aufzeichnungen vorzunehmen, falls es notwendig erscheint, “um eine ordnungsgemäße Prüfungsleistung zu gewährleisten” [3]
Erhöhter Prüfungsstress
Prüflinge stehen somit unter einem erhöhten Prüfungsstress und sehen sich mit einer Zwangslage konfrontiert. Die hoheitliche Verantwortung für die korrekte Durchführung der Prüfungen wird somit von der Universität auf die Studierenden übertragen und zu einer privaten Verpflichtung inklusive der notwendigen technischen und räumlichen Infrastruktur. Dies bei gleichzeitig datenschutzrechtlich fragwürdigen Prüfungsabläufen.
Neue Rahmenbedingungen erfordern neue Regeln - soweit ist es verständlich, dass auch Prüfungen neu organisiert werden müssen, sollten Vorlesungen nicht mehr im Hörsaal stattfinden.
Vielleicht ist das der richtige Zeitpunkt um sich Gedanken zu machen, ob dies die einzige Möglichkeit der Leistungsüberprüfung ist - schon vor vielen Jahrzehnten gab es Open-Book-Klausuren, bei denen jede Hilfsquelle genutzt werden konnte.
Abschlussarbeiten und Seminararbeiten sind eine Möglichkeit den gelernten Stoff in einem selbstständigen Essay zu reflektieren. Eine Überwachung erübrigt sich, weil man Vorlesungsunterlagen und Literatur von vornherein verwenden darf.
Die Videoüberwachung der privaten Unterkunft von Studierenden kann nicht die Lösung sein. Gerade im Lockdown musste der spärliche Platz der gemeinsamen Wohnung oder WG mit anderen geteilt werden. So beanspruchten neben den Haustieren auch die Partner, Mitbewohner und Kinder den gemeinsamen Essensplatz für Home Schooling, Heimarbeit, Fernlehre und eben TU Prüfungen.
Die TU Wien sollte eigentlich an der Spitze der Digitalisierung auch gestaltend tätig sein. Innovation erfordert auch den Mut zu neuen Ideen - und den Mut nach zeitgemäßen Formen der Leistungsüberprüfung Ausschau zu halten.
DerStandard
Online-Prüfungen an Unis: Videoüberwachung im Wohnzimmer und Verbot von Müsliverpackungen
Eine spezielle Herausforderung stellt derzeit die Abhaltung von Prüfungen dar: Ein enges Zusammensitzen in Hörsälen ist angesichts des Infektionsgeschehens tabu, für Einzelprüfungen reichen die Kapazitäten nicht aus, und doch muss die Leistung der Studierenden halbwegs objektiv beurteilt werden.
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DerStandard
Online-Prüfungen an Unis: Videoüberwachung im Wohnzimmer und Verbot von Müsliverpackungen
Besonders heikel ist allerdings, dass Videoprüfungen nicht nur live überwacht, sondern auch aufgezeichnet werden. Vor der Teilnahme sollen die Studierenden eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, in der sie sich mit der Aufzeichnung einverstanden zeigen:
Die Hochschulvertretung der TU (HTU) berichtet, dass die Aufzeichnung bei manchen Prüfungen sogar als Voraussetzung für die Teilnahme deklariert werde. Sprich: Wer die Filmerlaubnis nicht unterschreibt, darf nicht zur Prüfung antreten. Das stelle einen “massiven Eingriff in die Privatsphäre dar” und berge Datenschutzprobleme, kritisieren die HTU-Vertreter. ↩︎