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Facebook hatte nach Angaben der EU Kommission [1] bei der Anmeldung der Übernahme von WhatsApp 2014 erklärt, dass es nicht zuverlässig möglich sein werde, Daten zwischen den Benutzerkonten beider Dienste automatisch abzugleichen. Da die EU-Kommission sich getäuscht fühlt, verlangt sie von Facebook eine Strafzahlung von 110 Millionen Euro. [2]
Doch wie geht es den europäischen Usern, die in dem Glauben, dass ihre Daten nicht mit Facebook verknüpft werden, sich für WhatsApp entschieden haben? [3]
Seit einigen Monaten werden diese Nutzer nun verunsichert und genötigt neue AGBs zu akzeptieren [4], wenn sie den seit Jahren genutzten Dienst weiter nutzen wollen. Bereits im Jänner schreibt der ORF: Konto sonst weg - WhatsApp gibt künftig Daten an Facebook [5]
Bei der Liberalisierung des Handymarktes wurde verfügt, dass man bei einem Wechsel des Mobilfunkanbieters seine Telefonnummer mitnehmen kann, um einen Wechsel möglichst einfach zu gestalten - alle Freunde können bei ihrem Anbieter bleiben und müssen sich nicht einmal eine neue Telefonnummer merken. Beim Messenger ist dies leider um einiges komplizierter - nicht nur, dass man sich bei einem alternativen Anbieter wie Telegram, Signal oder Threema anmelden muss - man muss auch alle Freunde, mit denen man in Zukunft noch kommunizieren möchte überzeugen auch gemeinsam den Dienst zu wechseln.
Nach einem allgemeinen Aufschrei der Medien und einem massiven Trend zu alternativen Messengern, das Zurückrudern durch Facebook, um dann nach einiger Zeit wieder den Hinweis aufpopen zulassen - wie es scheint sollte nur Zeit gewonnen werden um die User zu zermürben - bedeutet doch ein Wechsel des Messengers, das man dies auch allen Freunden beibringen muss.
Im April 2021 wurde wiedereinmal ein Datenleck bekannt, bei dem Nutzerdaten von 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer durch Hacker veröffentlicht wurden. [6] Datenskandale wie dieser zeigen wie wichtig die Hoheit über die eigenen Daten und das Auseinanderhalten von verschiedenen Diensten ist - denn je mehr Daten zusammen verknüpft werden, desto größer ist der Schaden, wenn diese in die falschen Hände geraten.
EU Commision
Fusionskontrolle: Kommission verhängt gegen Facebook Geldbuße von 110 Mio. EUR wegen irreführender Angaben zur Übernahme von WhatsApp
Als Facebook im Jahr 2014 die Übernahme von WhatsApp zur Genehmigung anmeldete, teilte das Unternehmen der Kommission mit, dass es nicht in der Lage sei, einen zuverlässigen automatischen Abgleich zwischen den bei Facebook bzw. bei WhatsApp unterhaltenen Benutzerkonten vorzunehmen. Facebook machte diese Angabe sowohl auf dem Anmeldeformular als auch in einer Antwort auf ein Auskunftsverlangen der Kommission. Im August 2016 kündigte WhatsApp im Rahmen einer Aktualisierung seiner Nutzungsbedingungen und seiner Datenschutzbestimmungen jedoch die Möglichkeit an, die Telefonnummern der WhatsApp-Nutzer mit den jeweiligen Facebook-Nutzerprofilen zu verknüpfen. ↩︎
Süddeutsche
EU verhängt 110-Millionen-Euro-Strafe gegen Facebook
Die EU-Kommisson verlangt von Facebook eine Strafzahlung von 110 Millionen Euro.
Das Unternehmen soll bei der Übernahme von Whatsapp falsche Angaben gemacht haben.
Es geht um den Austausch der Daten von Whatsapp-Nutzern mit Facebook, den Verbraucherschützer äußerst kritisch sehen. ↩︎
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Dringlichkeitsverfahren gegen Facebook
Die Thematik der Weitergabe von WhatsApp-Nutzerdaten an Facebook stellt sich erneut. Bereits vor viereinhalb Jahren hat der HmbBfDI eine Anordnung gegen Facebook erlassen, die einen solchen Massendatenabgleich untersagte. Nachdem Facebook dagegen gerichtlich vorging, wurde die Anordnung durch zwei Instanzen bestätigt. ↩︎
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Dringlichkeitsverfahren gegen Facebook im Zusammenhang mit den neuen WhatsApp-Nutzungsbedingungen eröffnet
Hintergrund sind die aktualisierten Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie von WhatsApp, mit denen die Nutzer seit Anfang des Jahres konfrontiert werden. Diese werden aufgefordert, den neuen Bestimmungen bis spätestens Mitte Mai zuzustimmen. Andernfalls können sie WhatsApp nicht mehr nutzen. Die WhatsApp-Bestimmungen enthalten umfangreiche Passagen, mit denen sich der Dienst das Recht einräumt, Daten der Nutzer mit anderen Facebook-Unternehmen zu teilen. Auch Facebooks Datenschutzrichtlinie selbst sieht eine allgemeine unternehmensübergreifende Nutzung und Auswertung von Daten verbundener Unternehmen vor. Der HmbBfDI befürchtet, dass WhatsApp mit den neuen Bestimmungen neben den bereits bestehenden Austauschmöglichkeiten mit Facebook für die Bereiche Produktverbesserung, Analyse, Network/Security künftig weitere für Marketingzwecke und Direktwerbung schafft. ↩︎
ORF.at
Konto sonst weg
WhatsApp gibt künftig Daten an Facebook
Mit dem neuesten Update des Messengers WhatsApp macht die Facebook-Tochter auf eine wesentliche Änderung aufmerksam: Ab 8. Februar werden Daten mit Facebook geteilt, Nutzerinnen und Nutzer müssen dafür ihre Zustimmung geben – andernfalls können sie WhatsApp nicht mehr verwenden.
Wer die Meldung mit dem Klick auf „Zustimmen“ quittiert, willigt ein, seine Daten ab Februar an die Konzernmutter Facebook weiterzuleiten. Wie das Entwicklerportal XDA-Developers berichtet, werden etwa Informationen wie die eigene Telefonnummer, IP-Adresse und Nutzungsdaten der App an das Soziale Netzwerk weitergegeben. ↩︎
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Datenleck bei Facebook
Am 03. April 2021 wurde bekannt, dass Unbekannte in einem Hacker-Forum eine große Menge an Facebook-Nutzerdaten veröffentlicht haben. Erstmalig machte die IT-Sicherheitsfirma Hudson Rock auf dieses jüngste Datenleck bei Facebook aufmerksam. Betroffen hiervon sind weltweit insgesamt 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer, darunter auch über sechs Millionen aus Deutschland. Die entwendeten Datensätze bestehen aus den Facebook-Nutzernamen, der Facebook-ID, dem vollständigen Namen, Telefonnummern, Geburtsdaten, Ortsangaben, biografische Angaben wie Beziehungsstatus und E-Mail-Adressen. Der genaue Umfang ist der einzelnen Datensätze ist unterschiedlich. ↩︎