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Corona Förderung über die WKO statt dem Finanzamt
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In der Krise wollen natürlich alle “helfen”. Die Bereitschaft der WKO Aufgaben, die eigentlich die des Staates sind, zu übernehmen, sollen die Wirtschaft schnell unterstützen.
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Durch die Pflichtmitgliedschaft ist sie die gesetzliche Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaftstreibenden. Im Mittelpunkt ihrer Aufgaben steht die Mitgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der staatlichen Rechtsordnung, sowie der Außenwirtschaftsförderung. Dies wird als Interessenvertretung und Beratungs-, Service- und Ausbildungsleistungen für die Unternehmer erreicht.
Der “Corona-Infopoint” ist ein umfassendes Service-Angebot für von Covid-19 betroffene Betriebe und bietet eine Übersicht von Unterstützungsmaßnahmen für die Unternehmen, als auch Informationen zum Hilfspaket der Bundesregierung. Das AMS wickelt die Kurzarbeitsanträge ab. Das AWS (Austria Wirtschaftsservice) und die ÖHT (Hotel- und Tourismusbank) ermöglichen Überbrückungskredite eine Staatsgarantie. Das Finanzamt und Sozialversicherungsträger bieten eine Stundung der Steuern und Abgaben an.
Der Härtefall-Fonds für KMU hat die Möglichkeit einer Unterstützungsleistung von zwei Milliarden Euro. Aus dem Topf des “Corona-Hilfs-Fonds” stehen 15 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Abwicklung erfolgt durch die WKO, die sich als geeigneter Rechtsträger daraus bedienen kann. Eine stichprobenartige Überprüfung der Förderung beim Förderungsnehmer erfolgt durch Organe bzw. Beauftragte der WKO. Dazu kann ein elektronischer Datenaustausch zwischen der WKO, dem Bundesministerium für Finanzen und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger, sowie mit den die Pflichtversicherung ersetzenden Institutionen eingerichtet werden.
Bei der Beantragung müssen Daten an die Interessenvertretung gemeldet werden, die nur für das Finanzamt bestimmt sind, wie
Erträge/Betriebseinnahmen im Betrachtungszeitraum ohne Umsatzsteuer und positives Einkommen aus Nebeneinkünften.
Jedoch, wenn der Staat mit der COFAG (COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH) eine eigene Agentur zur Abwicklung hat, ist es nicht einzusehen, dass Steuerdaten bei der Kammer der Interessenvertretung einzureichen sind.
Wie wäre es, wenn die Abwicklung und Auszahlung der Studienbeihilfen von der Hochschülerschaft, das Arbeitslosengeld von der Arbeiterkammer und die Überstundenzahlungen vom ÖGB durchgeführt würden?
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