Nennen Sie Ihren Wunschkandidaten
Alle Personen,
Behörden, Firmen oder sonstige Vereinigungen, die einen besonderen Beitrag
zur Abschaffung der Privatsphäre geleistet haben, können für einen der Awards
vorgeschlagen werden. Die Genannten sollten in Österreich niedergelassen sein,
von hier aus agieren oder einen sonstigen regionalen Bezug haben. EU-Institutionen
oder multinationale Konzerne sind allerdings definitiv nicht ausgeschlossen.
Da alle Fälle, die der Jury
zur Auswahl übermittelt werden, redaktionell nachrecherchiert
werden müssen, sind wir für präzise Angaben dankbar.
Die Begründungungen
sind keineswegs auf den straf- oder zivilrechtlich relevanten Bereich beschränkt:
Wesentlich sind vielmehr die Unverschämtheit des Vorgehens und das
Gefährdungspotenzial für die Grundrechte des Individuums.
Die Kategorie "People's Choice" wird abseits der Jury direkt gewählt.
Gute Beispiele finden Sie auf der Liste der Nominierungen der Jahre
1999,
2000 und
2001.
Vorschläge
via Web-Formular: (Referrer erforderlich)
Alle
Zusendungen werden vertraulich behandelt.
Vorschläge via E-Mail: Bitte an info@bigbrother.awards.at
mailen.
Vorschläge via Post: Big Brother Awards Austria c/o ARGE DATEN Redtenbacherg. 20 A-1160 Wien
Vorschläge via Fax: Fax: +43/ 1/ 480 32 09
Die Kategorien
Business und
Finanzen: Vorgeschlagen werden können alle Unternehmen und Organisationen,
die im Bereich der Finanzdienstleistungen wirken, also Banken, Versicherungen,
aber auch Gläubigerschutzverbände, Inkassobüros, oder die wesentlich an entsprechenden
wirtschaftlichen Regulierungen und Gesetzen beteiligt sind [Bankenaufsichten,
Bankwesengesetz, Gewerbeordnung, ...].
Politik:
Vorgeschlagen werden können alle Gesetzesvorhaben, Parteieninitiativen oder
offizielle Aktivitäten in internationalen Gremien, die den rechtlichen Freiraum
auf Privatsphäre beschränken.
Behörden und
Verwaltung: Vorgeschlagen werden können alle Verwaltungseinrichtungen
des Bundes, der Länder und Gemeinden, aber auch ausgelagerte und nachgeordnete
Dienststellen und Einrichtigungen, die in ihrer täglichen Arbeit besonders
unsensibel mit dem Recht auf Privatsphäre umgehen.
Kommunikation:
Vorgeschlagen werden können alle Unternehmen und Organisationen, die sich mit
Kommunikation und Eingriffen in die Kommunikationsfreiheit beschäftigen. Dies
können Telekommunikationsbetreiber genauso sein, wie Überwachungsbehörden, Internetdienstleister
oder DirektMarketing-Firmen und Adressenverlage.
Lifetime Achievement:
Hier sollen Themen oder Organisationen ausgezeichnet werden, die sich schon
seit vielen Jahren um die Schwächung der Privatsphäre und der persönlichen
Grundrechte verdient gemacht haben.
Peoples Choice:
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit über eine direkte Wahl [Online und
per Post] den Publikums-Award unter den Nominierten zu vergeben.
Vorschläge
Jeder kann Big
Brother Awards Kandidaten nennen. Genereller Einsendeschluss ist
der 20.10.2002. In der Kategorie "Peoples Choice"
kann jedoch noch bis zum 25.10.2002, 24:00 eingereicht werden.
Um das Ausmaß
der Eingriffe in die Privatsphäre beurteilen zu können, müssen
alle Vorschläge schriftlich und begründet erfolgen. Wenn möglich sind auch
geeignete Unterlagen und Dokumente beizulegen.
Alle Zusendungen
werden streng vertraulich behandelt. Die Nennung ist an keine Formvorschrift
gebunden, es sollten jedoch folgende Informationen festgehalten werden: Name,
Adresse und Wirkungsbereich der genannten Organisation/Person. Nennung der Kategorie.
Begründung, warum der Big Brother Award zu vergeben wäre und welcher Personenkreis
von den Eingriffen besonders betroffen ist.
Die Gewinner
werden am 26.10.2002 im Rahmen der Big Brother Awards
Party im Wiener Flex präsentiert.